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Mehr Transparenz: Reiseportale müssen Extrakosten für Aufgabegepäck zukünftig anzeigen

Mehr Transparenz: Reiseportale müssen Extrakosten für Aufgabegepäck zukünftig anzeigen Posted on Dezember 12, 2018Leave a comment

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Mehr Klarheit bei der Flugsuche: Reiseportale müssen auch Zusatzkosten für Gepäckstücke anzeigen

Wir sparen alle gerne bei Flugpreisen. Es gibt unzählige Portale und Meta-Suchmaschinen, die Tausende von Fluggesellschaften abgrasen, um möglichst günstige Flüge zu finden. Und oftmals kann man dort, auf den ersten Blick, super Schnäppchen machen. Nur manchmal sind die Preise bei der Buchung um einiges höher, als man ursprünglich gedacht hat. Denn oft werden Extrakosten für Gepäck oder andere Services erst im Verlauf der Buchung ausgewiesen.

Gerade bei sogenannten Billigairlines sind nur minimale Gepäckgrößen in den beworbenen Preisen enthalten. Willst du ein Gepäckstück aufgeben, kommen extra Kosten hinzu. Zuletzt haben zum Beispiel Low Cost Carrierer wie Ryanair und WIZZair ihre Handgepäckregeln so geändert. Alles was größer als ein Handtäschchen ist, verursacht zukünftig meist zusätzliche Kosten.

Viele Buchungsportale weisen diese Extrakosten oft nicht aus. Sie werden erst sichtbar, wenn der Kunde auf die Webseite der Fluggesellschaft weitergeleitet wurde und dort buchen will. Durch einen Gerichtsentscheid wird sich das ändern. Das Oberlandesgericht Dresden hat nun entschieden, dass auf Flugpreisportalen die Extrakosten für Aufgabegepäck vor der Buchung angezeigt werden müssen. Auch dann, wenn der Nutzer die Gepäckaufgabe nicht auf dem Portal, sondern nur bei der Airline hinzubuchen kann.

Verbrauchen müssen demnach in der Lage sein, die Preise für ihre Flugtickets schnell zu vergleichen. Für viele Fluggäste ist es wesentlich, mehr als nur Handgepäck mitzunehmen. Selbst, wenn sie sich bei der Buchung darin noch nicht sicher sind, müssen eventuelle Kosten sichtbar sein.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale. Beklagter war die Invia-Group, ein Unternehmen im Reisebereich, zu dem unter anderem fluege.de und ab-in-den-urlaub.de gehören.

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